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hat ihre schriftlichen Prüfungen hinter sich. Sie hat solche PF gewählt und war glücklicherweise nicht krank, auf dass sie ihre P5-Prüfung, die ja eine obligatorische mündliche Prüfung
ist, tatsächlich nach ihren schriftlichen Prüfungen absolvieren kann. Es kann nämlich sein, dass Nachschreibtermine und/oder Termine bestimmter PF noch nach den mündlichen Prüfungen liegen. Grund dafür
ist, dass das Kultusministerium den Schulen ein Zeitfenster für die Durchführung der mündlichen Abiturprüfungen vorgibt, innerhalb dessen diese dann die P5-Prüfungen zu organisieren haben. Die Schule erstellt also
einen Prüfungsplan, und Rita holt sich ihren individuellen Prüfungstermin gegen Empfangsbekenntnis im Sekretariat ab. Sie hat, weil sie selbst vor einem Jahr bei einer P5-Prüfung Zuhörerin war, fairerweise auch Zuhörer
zugelassen, aber sie müsste dies nicht. Auf ihr Verlangen hin ist die Prüfung ohne Zuhörer
(vgl. unten) durchzuführen, ein Umstand, der auch im Ermessen des Vorsitzenden der PK oder der FPL liegt.
Eine Liste, über die sich Zuhörer zu den Prüfungen anmelden können, hängt einige Tage vor den P5-Prüfungen aus.
Wann Rita ihren Termin abholen kann, entnimmt sie dem AbiturTerminPlan der Schule. Wer seinen Termin nicht rechtzeitig abholt, verwirkt sein Recht auf die Prüfung, wer die Prüfung nicht pünktlich antritt, muss deren Bewertung mit 0 Punkten hinnehmen. Sollte Rita auf dem Weg zur Schule verunfallen, muss sie durch Zeugen oder die Polizei sicherstellen, dass sie den
Nachweis der Unmöglichkeit ihres püntklichen Eintreffens erbringen kann. Die Beweislast liegt beim Prüfling!
Wer Rita kennt, der weiß natürlich, dass sie schon vor lauter Aufregung superpünktlich im Aufenthaltsraum eintrifft, um dann von einer
Aufsicht in den Vorbereitungsraum gebracht zu werden. Dort empfängt sie einen versiegelten Umschag mit ihrer Prüfungsaufgabe, die -
ganz im Gegensatz zum Verfahren bei den PF 1 bis 4- durch die Kurslehrkraft als Referent/in erstellt und zum einen dem FPA und zum
anderen der Prüfungskommission rechtzeitig zur Einsichtnahme vorgelegt worden ist, verbunden mit einem stichwortartigen
Erwartungshorizont. Auf die zentralen verbindlichen inhaltlichen Vorgaben des Faches kann, aber muss in der Aufgabe nicht eingegangen werden..
Ritas Vorbereitungszeit beträgt ca. 20 Minuten, dann wird sie von einer Aufsicht in den Prüfungsraum geleitet, wo folgende Personen sitzen können:
- der FPA, als da sind
- der/die Referent/in
- der/die Protokollant/in
- der/die Fachprüfungsleiter/in
- der Vorsitzende der Prüfungskommission (i.d.R. der Schulleiter, ggf. auch der Dezernent)
- maximal 2 Beisitzer (Fachkolleg/inn/en; Tutor/in)
- Zuhörer/innen (maximal 2 S des 12.Jg.s; + 1 SER-Mitglied; + 1 SV-Mitglied)
- die allesamt zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Diese Verpflichtung ist schriftlich vor Beginn der Prüfung, d.h. vor dem Eintreten des Prüflings durch den FPLvon der
Zuhörerschaft (nicht von den Beisitzern, die qua Amt dieser Pflicht unterliegen) einzufordern!
Im Falle, dass der Vorsitzende der PK anwesend ist, fragt der FPL ihn, ob er den Vorsitz über die Prüfung einzunehmen
gedenkt. Dies ist für die Bewertungskriterien wichtig.
Rita bleibt in all dem Trubel gelassen, sie weiß, dass i.d.R. ein solcher Menschenauflauf nicht wirklich zu erwarten ist und ihr alle
Anwesenden ohnehin die Daumen drücken. In den folgenden mindestens 20 Minuten Prüfungszeit wird sie zunächst ca. 10 Minuten selbstständig zu ihrer Aufgabe einen kleinen
Vortrag halten, sie kann dazu auch auf Medien zurückgreifen, die ihr im Vorbereitungsraum zur Verfügung gestellt wurden (z.B. ein
Atlas), auch die Tafel ist kein Tabu, wenn sie diese benötigt, um ihre Darlegungen besser zu verdeutlichen. Die folgenden 10 Minuten sind nun darauf zu verwenden, ein semesterübergreifendes Prüfungsgespräch
zu führen! Als Rita fertig ist, gibt sie ihre Unterlagen zum Protokoll, sie geht und mit ihr verlassen auch die Zuhörer/innen den Raum. Ggf. muss Rita
noch ein paar Minuten in einem Warteraum warten, dann aber ist sie frei und kann ihrem Fred in die Arme fallen.
Der FPA wird nun die Note festlegen, auch dann, wenn es noch zwei weitere Probanden geben sollte, die dieselbe Aufgabe werden bearbeiten müssen, denn die Prüfungen sind Einzelprüfungen! Die Benotung
erfolgt durch den Referenten, den Protokollanten und den FPL zu gleichen Teilen, bei - sehr selten auftretenden -
Unstimmigkeiten entscheidet die Mehrheit. Hat der Vorsitzende der PK den Vorsitz übernommen (s.o.), gibt seine Stimme bei Gleichstand den Ausschlag. |