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Allg. INFO
9.Jg & E-Phase
Freiw. WDH
Q - Phase
Jg. 12 Abitur
SERVICE
Benutzung I
Kohntakt

Sie befinden sich auf meiner freiwillig erstellten und  privat zugänglich gemachten Internetpräsenz.

Die hier gemachten Aussagen ersetzen keine offiziellen Verlautbarungen und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und jeglichen Anspruches.

M.Kohn 2009

Freiw. WDH

Freiwilliges Zurücktreten

hat die Q-Phase erfolglos begonnen und gewinnt daraus den Eindruck, dass sie besser in der E-Phase aufgehoben ist. Sie kann durch schriftliche Erklärung der Schule gegenüber nach dem ersten Halbjahr der Q-Phase in das zweite Halbjahr der E-Phase zurücktreten, ohne dass eine erneute Versetzungsentscheidung nötig wäre. Ist Rita noch nicht volljährig, so müssen die Erzienhungsberechtigten die schriftliche Erklärung der Schule zukommen lassen.

Der Wechsel innerhalb des laufenden Schuljahres wird nicht empfohlen, schon gar nicht, wenn die Zeit der E-Phase im Ausland verbracht wurde.

Sie kann aber auch den 11.Jg. gänzlich abwarten, um dann - analog zum oben beschriebenen Vorgehen - freiwillig in die dann neu beginnende Q-Phase zurück zu gehen.

In jedem Fall darf sie durch diesen Schritt die maximale Verweildauer in der SekII nicht überschreiten!

Ansonsten ist dies der beste Zeitpunkt für ein freiwilliges Zurücktreten.

 

In jedem Fall sollte sich sich aber mit der SekII-Koordination (an der Cäcilieschule bedeutet dieser Schritt ja auch ein Wechsel vom einen Koordinator zur anderen) absprechen, denn ob sich im Folgejahrgang die Bedingungen für sie in gleich er Weise ergeben, z.B. hinsichtlich der Wahl und Durchführung einer neuen Fremdsprache [ insbesondere dürfte ein Eintreten in laufenden Spanischunterricht an einer anderen Schule praktisch unmöglich sein ] oder hinsichtlich eines bestimmten SP-Angebotes, ist u.U. fraglich. Man beachte, dass ein Anspruch auf ein bestimmtes SP- und Fächerangebot ja nicht besteht.

Also VORSICHT! Keine voreiligen Entscheidungen treffen!

 

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