hat die Q-Phase erfolglos begonnen und gewinnt daraus den Eindruck, dass sie besser in der E-Phase aufgehoben ist. Sie kann durch schriftliche Erklärung der Schule gegenüber nach dem ersten
Halbjahr der Q-Phase in das zweite Halbjahr der E-Phase zurücktreten, ohne dass eine erneute Versetzungsentscheidung nötig wäre. Ist Rita noch nicht volljährig, so müssen die Erzienhungsberechtigten die schriftliche
Erklärung der Schule zukommen lassen. Der Wechsel innerhalb des laufenden Schuljahres wird nicht empfohlen, schon gar nicht, wenn die Zeit der E-Phase im Ausland verbracht wurde. Sie kann aber auch den
11.Jg. gänzlich abwarten, um dann - analog zum oben beschriebenen Vorgehen - freiwillig in die dann neu beginnende Q-Phase zurück zu gehen.
In jedem Fall darf sie durch diesen Schritt die maximale Verweildauer in der SekII nicht überschreiten! Ansonsten ist dies der beste Zeitpunkt für ein freiwilliges Zurücktreten.
In jedem Fall sollte sich sich aber mit der SekII-Koordination (an der Cäcilieschule bedeutet dieser Schritt ja auch ein Wechsel vom einen Koordinator zur anderen) absprechen, denn ob
sich im Folgejahrgang die Bedingungen für sie in gleich
er Weise ergeben, z.B. hinsichtlich der Wahl und Durchführung einer neuen Fremdsprache [ insbesondere dürfte
ein Eintreten in laufenden Spanischunterricht an einer anderen Schule praktisch unmöglich sein ] oder hinsichtlich eines bestimmten SP-Angebotes, ist u.U. fraglich.
Man beachte, dass ein Anspruch auf ein bestimmtes SP- und Fächerangebot ja nicht besteht. Also VORSICHT! Keine voreiligen Entscheidungen treffen! |