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hat seit einigen Jahren Lateinunterricht genossen, natürlich möchte sie gerne den entsprechenden Abschluss attestiert bekommen, damit sie in ihrer weiteren Laufbahm entsprechende Kenntnisse - falls
erforderlich - nachweisen kann. Der Haken an ihrem geplanten Auslandsaufenthalt ist der Passus der VO - GO, der erklärt, dass ein solcher Abschluss bei durchgängig erteiltem Unterricht
zu vergeben ist. Wenn sie nun aber in der E-Phase mit dem Lateinunterricht pausiert, weil Latein im Ausland nur eher selten an einer Schule unterrichtet wird, dann ergibt sich daraus ein Problem. Für andere S sieht
das besser aus, wenn sie nach folgendem Muster den Lateinunterricht durchgängig am Gymnasium besucht haben: |
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Mindestvoraussetzungenzum Erwerb eines Latinums in der SekII
bei durchgängig erteiltem Unterricht |
Lateinunterricht ab |
Kleines Latinum |
Latinum |
Großes Latinum |
5. oder 6. Jg. |
bei Versetzung in die E-Phase, wenn Note mindestens 4 |
am Ende der E-Phase, wenn am Ende Note mindestens 4 |
am Ende der Q-Phase, wenn Notensumme aus 12/1 und 12/2 = 10 Punkte, wobei 12/2 mindestens 5 Punkte
oder Latein als PF und dabei in Block II 20 Punkte erreicht |
7. Jg als 3. Fsp. |
am Ende der E-Phase Note mindestens 4 |
in 2 Hjj. der Q-Phase, wenn Notensumme = 10 Punkte, wobei 2.Hj. mindestens 5 Punkte |
Latein als PF und dabei in Block II 20 Punkte erreicht |
E-Phase (als neue Fsp.) |
am Ende der Q-Phase, wenn Notensumme aus 13/1 und 13/2 = 10 Punkte, wobei 13/2 mindestens 5 Punkteoder Latein als 5. PF und dabei in Block II 20 Punkte erreicht |
Latein als 4. PF und dabei in Block II 20 Punkte erreicht |
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